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Sporthallen wieder geöffnet
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.
Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:
- Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
- Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
- Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
- Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben.
- Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
- Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen
Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.