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Sporthallen wieder geöffnet

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

  • Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
  • Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
  • Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben.
  • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/sporthallen-und-fitnessstudios-durfen-ab-25-mai-2020-wieder-offnen-ausserdem-grunes-licht-fur-basketball-bundesligisten-frauen-bundesliga-dfb-pokal-und-3-fussball-liga-188564.html

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