Berichte
Lockdown bleibt für uns weiterhin bestehen
Liebe ABCer und VTBer,
die heute, 08.03.2021, in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 lässt eine eingeschränkte Nutzung von Sportanlagen zu und beinhaltet insbesondere Lockerungen für die Sportausübung im Freien von Kindern und Jugendlichen.
Auf Grundlage dieser Verordnung stehen die Sportplätze den Vereinen ab heute und die Sporthallen ab Donnerstag, den 11.03.2021 wieder zu den mit ihnen vereinbarten Nutzungszeiten eingeschränkt zur Verfügung.
Die Nutzung sieht vor, das die sportlichen Anlagen im Außenbereich für max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten (ab 15 Jahren) und für bis zu 20 Kinder und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung zuzüglich 2 volljährigen Betreuungspersonen genutzt werden können. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 m betreten und genutzt werden. Umkleide- und Duschräume sind weiterhin gesperrt.
Da dies für unseren Vereinssport bei der aktuellen Wetterlage keine praktikable Alternative ist, findet aktuell weiterhin nur das Online-Training und kein Präsenzsport in den Turnhallen statt.
Der Vorstand.